- Überstundenvergütung
- ⇡ Überstunden.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
GLAZ — Klassische Stempeluhr Unter Gleitzeit oder Gleitender Arbeitszeit (GLAZ) wird eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit verstanden. Eine Gleitzeitregelung wird in Deutschland in den meisten Fällen zwischen der Firmenleitung und dem… … Deutsch Wikipedia
Gleitende Arbeitszeit — Klassische Stempeluhr Unter Gleitzeit oder Gleitender Arbeitszeit (GLAZ) wird eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit verstanden. Eine Gleitzeitregelung wird in Deutschland in den meisten Fällen zwischen der Firmenleitung und dem… … Deutsch Wikipedia
Gleitzeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Klassische Stempeluhr U … Deutsch Wikipedia
Ärztestreik — Im Ärztestreik 2006 legten an deutschen Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern angestellte Ärzte die Arbeit nieder, gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitsbedingungen und für bessere Bezahlung durch das jeweilige Bundesland als … Deutsch Wikipedia
Ärztestreik an Universitätskliniken — Im Ärztestreik 2006 legten an deutschen Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern angestellte Ärzte die Arbeit nieder, gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitsbedingungen und für bessere Bezahlung durch das jeweilige Bundesland als … Deutsch Wikipedia
Ärztestreik in Deutschland 2006 — Im Ärztestreik 2006 legten an deutschen Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern angestellte Ärzte die Arbeit nieder, gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitsbedingungen und für bessere Bezahlung durch das jeweilige Bundesland als … Deutsch Wikipedia
Lohnwesen — Lohnwesen. Lohn (wages; salaire; paga) ist die endgültige Abfindung (Vergütung) für die Leistung des Arbeiters (s.d.). Diese Abfindung besteht entweder in der Hergabe an Lebensmitteln, Kleidung oder Wohnung an den Dienstverpflichteten… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Mehrarbeitsvergütung — Vergütung für die über die gesetzliche (tarifliche) Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (⇡ Arbeitszeit). Mehrarbeit ist grundsätzlich mindestens mit dem üblichen Entgelt zu vergüten. Mehrarbeitszuschläge sind im Arbeitszeitgesetz nicht mehr… … Lexikon der Economics